
SORGFALTSPFLICHT DES GASTES
Der Gast ist unter anderem zu Folgendem verpflichtet:
seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und hinsichtlich des Gebrauches von Gemeinschaftsflächen dafür zu sorgen, dass Dritte nicht geschädigt werden.
- Trockenhaltung und ordnungsgemäße Behandlung der Fußböden
- ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtungsgegenstände
- Vermeidung von Beschädigung der Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, elektrischer Anlagen und sonstigen Hauseinrichtungen, von Verstopfungen der Entwässerungsanlagen
- sofortiges Melden von Störungen an diesen Einrichtungen
- ordnungsgemäßes Verschlossen halten von Türen und Fenstern bei Unwetter, Nacht und Abwesenheit
- Vermeiden von Vergeudung von Energie (Licht) und Wasser
- Unterlassung jeglicher Veränderungen der Mietsache, sofern nicht der Ferienpark Templin seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt, insbesondere die Unterlassung von Veränderung an den Installationen einschließlich der elektrischen Leitungen sowie das Einschlagen von Nägeln, Schrauben, Haken u.s.w. in die Wände und Holzverkleidungen aller Art
- genaue Beachtung der Vorschriften für die Bedienung der technischen Einrichtungsgegenstände und Anlagen
- ausreichendes Heizen, Lüften und Zugänglichmachen der Mieträume sowie das Zusperren der Wasserhähne, insbesondere bei vorübergehender Wassersperre, auch während längerer Abwesenheit der Mieters
- das Benutzen von selbst mitgebrachten Elektrogeräten ist untersagt, wenn von diesen eine Gefährdung von Leib und Leben und der Mietsache besteht.
- bei Ende der Mietzeit ist der Gast verpflichtet, sämtliche ihm übergebenen Schlüssel für das Ferienhaus zurückzugeben
- für verlorengegangene oder nicht zurückgegebene Schlüssel haftet der Gast
BRANDSCHUTZBESTIMMUNG
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und der Feuerlöschpolizei sind zu beachten. In den Ferienhäusern dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.
HEIZUNGS- UND WARMWASSERVERSORGUNG
Die vorhandene Heizung sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn die Temperatur in den Räumen auf unter 19 °C absinkt.
1 | 2 | 3
Der Gast ist unter anderem zu Folgendem verpflichtet:
seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und hinsichtlich des Gebrauches von Gemeinschaftsflächen dafür zu sorgen, dass Dritte nicht geschädigt werden.
- Trockenhaltung und ordnungsgemäße Behandlung der Fußböden
- ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtungsgegenstände
- Vermeidung von Beschädigung der Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, elektrischer Anlagen und sonstigen Hauseinrichtungen, von Verstopfungen der Entwässerungsanlagen
- sofortiges Melden von Störungen an diesen Einrichtungen
- ordnungsgemäßes Verschlossen halten von Türen und Fenstern bei Unwetter, Nacht und Abwesenheit
- Vermeiden von Vergeudung von Energie (Licht) und Wasser
- Unterlassung jeglicher Veränderungen der Mietsache, sofern nicht der Ferienpark Templin seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt, insbesondere die Unterlassung von Veränderung an den Installationen einschließlich der elektrischen Leitungen sowie das Einschlagen von Nägeln, Schrauben, Haken u.s.w. in die Wände und Holzverkleidungen aller Art
- genaue Beachtung der Vorschriften für die Bedienung der technischen Einrichtungsgegenstände und Anlagen
- ausreichendes Heizen, Lüften und Zugänglichmachen der Mieträume sowie das Zusperren der Wasserhähne, insbesondere bei vorübergehender Wassersperre, auch während längerer Abwesenheit der Mieters
- das Benutzen von selbst mitgebrachten Elektrogeräten ist untersagt, wenn von diesen eine Gefährdung von Leib und Leben und der Mietsache besteht.
- bei Ende der Mietzeit ist der Gast verpflichtet, sämtliche ihm übergebenen Schlüssel für das Ferienhaus zurückzugeben
- für verlorengegangene oder nicht zurückgegebene Schlüssel haftet der Gast
BRANDSCHUTZBESTIMMUNG
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und der Feuerlöschpolizei sind zu beachten. In den Ferienhäusern dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.
HEIZUNGS- UND WARMWASSERVERSORGUNG
Die vorhandene Heizung sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn die Temperatur in den Räumen auf unter 19 °C absinkt.
1 | 2 | 3
Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH
Am Kurpark 1 | 17268 Templin
Tel.: +49 3987 - 40161-0 | Fax: +49 3987 - 40161-100
E-Mail: info@ferienpark-templin.de
Am Kurpark 1 | 17268 Templin
Tel.: +49 3987 - 40161-0 | Fax: +49 3987 - 40161-100
E-Mail: info@ferienpark-templin.de