
10. Zur Sicherung der Ansprüche des Ferienpars Templin wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Gastes, kann der Ferienpark Templin ein Pfandrecht an den von dem Gast oder seinen mit angemeldeten Mitreisenden eingebrachten Gegenstände ausüben.
11. Am Anreisetag steht dem Gast das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast wird gebeten, am Abreisetag das Ferienhaus bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die An- und Abreisezeiten sind insbesondere während der Hochsaison unbedingt einzuhalten.
12. Haustiere (auch von Tagesbesuchern) dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mit ins Mietobjekt gebracht werden. Haustiere müssen in jedem Fall bei der Buchung angegeben werden. Hunde sind auf dem Gelände der Anlage an der Leine zu führen.
13. Dem Mieter steht das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gegenständen zur Nutzung während der Mietdauer zur Verfügung. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, selbstverschuldete Schäden durch ihn oder seine Mitreisenden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. (Haftpflicht)
14. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlung durch den Gast kann jedoch nicht vorgenommen werden.
15. Unsere Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zurzeit 19%.
16. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich der Ferienpark Templin das Recht vor, notwendige Preisänderungen an den Gast weiterzugeben.
17. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
19. Erfüllungsort ist der Sitz der Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH. Allgemeiner Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht.
KURABGABEPFLICHT
Personen ab dem 14. Lebensjahr zahlen € 1,50 pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Ebenso Personen mit 100% Behinderung.
HAUSORDNUNG
ALLGEMEINE ORDNUNGSBESTIMMUNGEN
Der Gast hat von den Mieträumen nur den vertragsmäßigen Gebrauch zu machen, sie sorgfältig zu reinigen und in üblicher Weise zu lüften. Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Die übrigen Gäste dürfen durch Gas, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß u.s.w. nicht belästigt werden. Für Zuwiderhandlungen ist der Gast verantwortlich.
Die Pflege der Fußböden im Ferienhaus ist so vorzunehmen, dass keine Schäden entstehen. Eindruckstellen sind durch zweckentsprechende Untersätze zu vermeiden.
Das Rauchen in den Ferienhäusern und -¬¬wohnungen ist nicht gestattet.
Auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Ferienhauses dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden. Wenn der Ferienpark Templin hierzu eine besondere Erlaubnis erteilt, haftet der Gast für alle entstehenden Schäden. Fahrzeuge des Gastes dürfen nur auf den angewiesenen Plätzen abgestellt werden. Pro Ferienhaus steht ein Stellplatz zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge müssen außerhalb der Anlage geparkt werden. Fremde Fahrzeuge dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück aufhalten.
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11. Am Anreisetag steht dem Gast das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast wird gebeten, am Abreisetag das Ferienhaus bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die An- und Abreisezeiten sind insbesondere während der Hochsaison unbedingt einzuhalten.
12. Haustiere (auch von Tagesbesuchern) dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mit ins Mietobjekt gebracht werden. Haustiere müssen in jedem Fall bei der Buchung angegeben werden. Hunde sind auf dem Gelände der Anlage an der Leine zu führen.
13. Dem Mieter steht das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gegenständen zur Nutzung während der Mietdauer zur Verfügung. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, selbstverschuldete Schäden durch ihn oder seine Mitreisenden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. (Haftpflicht)
14. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlung durch den Gast kann jedoch nicht vorgenommen werden.
15. Unsere Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zurzeit 19%.
16. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich der Ferienpark Templin das Recht vor, notwendige Preisänderungen an den Gast weiterzugeben.
17. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
19. Erfüllungsort ist der Sitz der Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH. Allgemeiner Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht.
KURABGABEPFLICHT
Personen ab dem 14. Lebensjahr zahlen € 1,50 pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Ebenso Personen mit 100% Behinderung.
HAUSORDNUNG
ALLGEMEINE ORDNUNGSBESTIMMUNGEN
Der Gast hat von den Mieträumen nur den vertragsmäßigen Gebrauch zu machen, sie sorgfältig zu reinigen und in üblicher Weise zu lüften. Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Die übrigen Gäste dürfen durch Gas, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß u.s.w. nicht belästigt werden. Für Zuwiderhandlungen ist der Gast verantwortlich.
Die Pflege der Fußböden im Ferienhaus ist so vorzunehmen, dass keine Schäden entstehen. Eindruckstellen sind durch zweckentsprechende Untersätze zu vermeiden.
Das Rauchen in den Ferienhäusern und -¬¬wohnungen ist nicht gestattet.
Auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Ferienhauses dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden. Wenn der Ferienpark Templin hierzu eine besondere Erlaubnis erteilt, haftet der Gast für alle entstehenden Schäden. Fahrzeuge des Gastes dürfen nur auf den angewiesenen Plätzen abgestellt werden. Pro Ferienhaus steht ein Stellplatz zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge müssen außerhalb der Anlage geparkt werden. Fremde Fahrzeuge dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück aufhalten.
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Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH
Am Kurpark 1 | 17268 Templin
Tel.: +49 3987 - 40161-0 | Fax: +49 3987 - 40161-100
E-Mail: info@ferienpark-templin.de
Am Kurpark 1 | 17268 Templin
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